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Befahrung der Mariannenaue mit Wasserfahrzeugen…
Mit Wirkung vom 27. April 2017 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die frühere Regelung zur Befahrung der Mariannenaue mit Wasserfahrzeugen wieder in Kraft gesetzt. Es gelten somit weite Bereiche – insbesondere im Ost-Teil – wieder als Sperrgebiet zum Schutz der Natur. Wir bitten, die Regelung bei Besuchen der Mariannenaue unbedingt zu beachten und sich von den Schutzgebieten fern zu halten. Es drohen bei Zuwiderhandlung nicht nur ordentliche Bußgelder, es gilt darüber hinaus zu befürchten, dass bei gehäufter Mißachtung der Schutzzonen die anstehende Neuregelung zur Befahrung der Mariannenaue weiter reichende Einschränkungen für den Wassersport nach sich ziehen könnte. Die derzeit befahrbaren Bereiche sind in der Karte als schraffiert ausgewiesen. Herzlichen Dank für eine entsprechende Beachtung!
Der Vorstand
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