Vom  barrierefreien Clubhaus zum barrierefreien Segeln – Der Segelclub Rheingau bietet in 2024 gemeinsam mit weiteren Vereinen aus der Nachbarschaft erstmals inklusives Segeln an. Konkret bedeutet dies, dass wir Möglichkeiten schaffen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen am Segelsport teilhaben zu lassen. An einem Aktionstag im Sommer bieten wir ein “Try-Out”-Segeln an – ein speziell dafür geeignetes Boot wird aktuell hergerichtet.

Kaum eine andere Sportart bietet ein größeres Inklusionspotenzial als das Segeln, bei dem es schon immer um den Teamgedanken ging. Inklusion funktioniert aber nur mit Barrierefreiheit. Wo Orte, Räume oder Einrichtungen nicht barrierefrei sind, bleibt die Teilhabe am kulturellen Leben und an Freizeitveranstaltungen verwehrt.

Hier hat der Segelclub Rheingau nun Abhilfe geschaffen und über den Winter Clubhaus, Restaurant und Gelände in ein barrierefreies Juwel verwandelt. Dank unermüdlicher Arbeitsstunden und dem Einsatz aller Mitglieder, der großzügigen Unterstützung der Gemeinde Walluf, zahlreicher Spenden und einer finanziellen Unterstützung von Aktion Mensch konnte der Umbau erfolgreich realisiert werden. Pünktlich zum Saisonstart erstrahlen der einladende Gastraum, die großzügige Terrasse und die sanitären Anlagen nun in barrierefreiem Glanz.

Alexander Cross, der Vorsitzende des SCR, betonte die Bedeutung dieses Schritts: “Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass immer mehr Mitglieder und Gäste auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Es ist entscheidend, Barrieren abzubauen und sichere Zugänge zu schaffen, um allen die Teilnahme am Segelsport zu ermöglichen.”

Die barrierefreie Gestaltung des Clubhauses und Geländes ist nicht nur ein Meilenstein für den Verein selbst, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion im heimischen Segelsport. Mit dem Aktionstag (Details folgen in Kürze), werden nun konkrete Segelerlebnisse für Interessierte geschaffen.

Mit den dann gewonnenen Erfahrungen, wird der SCR im Anschluss noch zielgerichteter planen können, welche weiteren  Anpassungen zur Barrierefreiheit ggf. ergänzend notwendig sind (z.B. an der Steganlage oder bei der Organisation von Segelveranstaltungen).